Börsenlexikon: Zins

Der Zins ist das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für entliehenes Kapital zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Gesetze oder Verträge. Die Höhe von vertraglich vereinbarten Zinsen bestimmt sich in einer Marktwirtschaft grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Die Höhe von gesetzlich bestimmten Zinsen kann der Gesetzgeber festlegen.

Das Wort Zins steht einmal für den Zinssatz, angegeben in Prozent pro Intervall, z. B. pro Jahr. Davon zu unterscheiden ist der Zinsbetrag, also der konkrete Geldbetrag, der sich bei Kreditzinsen aus der Höhe des Kapitals und dem vereinbarten Zinssatz ergibt. Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf das Kapital aufgeschlagen wird. Mathematisch wird zwischen der einfachen oder linearen Verzinsung und der exponentiellen Verzinsung (Zinseszins) unterschieden. Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage. Der Nominalzins ist der für einen Kredit vereinbarte oder bezahlte Zinssatz, Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate. Der Realzins kann negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins. Effektivzins ist der Zinssatz, der sich aus der Einbeziehung des Nominalzinses und weiterer preisbestimmender Faktoren ergibt.

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