Börsenaufträge – Wie kaufe ich ein Wertpapier

Sind im Vorfeld einer Anlagetransaktion alle „Hausaufgaben“ gemacht (Evaluierung Risikoprofil, Fixierung Anlagestrategie, Analyse Markt und Unternehmen, Kennung von „Fallstricken“, etc.), scheint die Sache einfach: „Telefonhörer zur Hand und Bank anrufen, oder bei Online-Erfassung den PC hochfahren, die Online-Plattform freischalten… und KAUFEN (bzw. VERKAUFEN).“

Aber „Achtung“, auch bei der Auftragserteilung gilt es Fehler zu vermeiden, denn die Art des Börsenauftrages kann von entscheidender Bedeutung sein. Wenn Sie die Orderausführung nämlich gezielt und richtig einsetzen, kann dies den Kauf bzw. Verkauf optimieren sowie die Gesamtperformance steigern. Gerne bringen wir Ihnen im Folgenden die verschiedenen Auftragsarten näher. Es sei an dieser Stelle noch festgehalten, dass nicht alle Banken oder Online-Plattformen jede spezifische Auftragsart anbieten.

1. Wesentliche Bestandteile eines jeden Auftrages
Zusätzlich zur konkreten Art der Auftragserteilung (Ziffern 2 & ff.) müssen mit einer Wertpapierorder eindeutige Eckwerte „eingeliefert“ werden:

  • Dies beginnt mit der unmissverständlichen Angabe, ob gekauft oder verkauft werden soll; da die Begriffe bei der telefonischen Auftragserteilung akustisch schnell verwechselt werden können, verwendet man in der Praxis die Begriffe „acheter“ und „vendre“.
  • Jedes Wertpapier ist mit einer eigenen Nummer ausgestattet. Im nationalen Gebrauch verwenden wir dabei die altbekannte Valoren-Nummer, im internationalen Standard spricht man von der ISIN-Nummer (International Securities Identification Number).
  • Nicht zu unterschätzen ist die banale Angabe der Kaufmenge (Anzahl Aktien, Nominalwert Obligationen, etc.). Gerade bei Online-Erfassungen die Menge stets nochmals prüfen, um unliebsame Überraschungen bei der investierten Summe zu vermeiden.
  • Jeder Auftrag muss ferner eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Je nach Liquidität des Wertpapiers und dem gewählten Kurslimit ist die Dauer mit „börsengültig“ (heute) oder bis Ende der Woche, Ende des Monats, etc. oder bis Widerruf anzugeben.
  • Ein Wertpapier kann an verschiedenen Börsen kotiert sein und in diesem Fall auch an verschiedenen Börsenplätzen gehandelt werden. In der Regel ist jene Börse zu favorisieren, an welcher das Wertpapier die beste Liquidität hat. Verfügt ein Anleger über verschiedene Fremdwährungs-Bestände, kann sich auch ein anderer Handelsplatz anbieten.
  • Weitere spezifische Orderzusätze können sich im Einzelfall ergeben; Bank oder Online-Plattform dürften Sie darauf hinweisen

2. Der „Bestens“-Auftrag
Vorweg gleich dies: Die Bezeichnung „Bestens“ ist nicht automatisch auch der „beste“ Preis!
Diese zwar gängige und einfachste Auftragsart sollte definitiv nur dann verwendet werden, wenn das betreffende Wertpapier eine hohe Marktliquidität bzw. ein hohes Tages-/Handelsvolumen besitzt! In diesem Fall darf davon ausgegangen werden, dass die gewünschte Transaktion „at the market“ ausgeführt wird. Da die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs i.d.R. klein ist, läuft man in diesem Fall nicht Gefahr, Ausführungen mit grossen, überhöhten Abweichungen zu erhalten.
Bei Wertpapieren mit tiefen Handelsvolumina hingegen besteht bei einem „Bestens-Auftrag“ das latente Risiko, dass Sie vom Markt „über den Tisch gezogen werden“ und Sie nicht den gewünschten Einstandspreis oder Verkaufserlös erzielen. In diesen Fall müssen immer Limiten zur Anwendung kommen (Ziffer 3).
Ein weiterer Grund für die Platzierung eines „Bestens-Auftrages“ könnte noch darin bestehen, wenn eine Transaktion so schnell als möglich erfolgen muss (Kapitalbeschaffung, Andienung Lombard-Kredit, Deckung Soll-Saldo, etc.).

3.  Limitierter Auftrag
Um irgendwelche negativen Überraschungen bei „Bestens“-Aufträgen gleich grundsätzlich auszuschliessen, empfiehlt sich, unabhängig von individuellen Wertpapier-Parametern, die Erfassung eines Börsenauftrages mit Preislimit! Je nachdem wie nahe das Limit am aktuellen Marktkurs liegt, kann bzw. sollte die Gültigkeitsdauer des Auftrages entsprechend kürzer oder länger fixiert werden.
Bei einem limitierten Kaufauftrag kommt der Abschluss zustande, wenn sich der Marktkurs bei <= Limit einstellt.
Bei einem limitierten Verkaufsauftrag kommt der Abschluss zustande, wenn der Marktkurs bei >= Limit zu liegen kommt.

Die Vorteile bei limitierten Börsenaufträgen überwiegen eindeutig. Ein Szenario gereicht trotzdem zum Nachteil und führt nicht selten zum kurzfristigen Ärger über sich selbst. Dann nämlich, wenn ein Limit zu knapp gesetzt wird und die Ausführung an wenigen Franken oder gar Rappen scheitert… und das gewünschte Limit auf längere Sicht nicht mehr erreicht wird.
Es ist deshalb situativ sinnvoll (vor allem bei grösseren Marktschwankungen), Limiten eng zu überwachen, und es ist auch jederzeit möglich, die Anpassung einer Limite vorzunehmen.

4. Stop-Loss-Auftrag
Stop-Loss-Aufträge kommen nur bei Verkaufsorders zur Anwendung! Diese Auftragsart kann genutzt werden, um allfällige Verluste einzugrenzen. Eine Ausführung kommt nur bei rückläufiger Kursentwicklung zustande. Und ein Stop-Loss-Auftrag wird i.d.R. mit einem Einschlag von rund 10% unter dem aktuellen Aktienkurs gesetzt.

Beispiel: Ein Anleger ist ferienhalber abwesend und hat während dieser Zeit keine Lust, sich um die eine oder andere Aktie zu kümmern. Um aber unliebsame Verlust-Überraschungen zu vermeiden, setzt der Anleger bei seinem UBS-Bestand ein Stop-Loss-Kurslimit von CHF 11.50 (der aktuelle Kurs vor seiner Abreise beträgt CHF 12.65). Bricht die Aktie nun ein, wird der Stop-Loss-Auftrag ausgeführt, wenn das Niveau von CHF 11.50 erreicht wird; der Anleger limitiert also seinen Verlust bei den besagten CHF 11.50.

Die Sache funktioniert aber nur bei Wertpapieren, welche generell eine hohe Handels-Liquidität ausweisen!
Bei eher illiquiden Werten ist mit Stop-Loss-Aufträgen Vorsicht geboten! Warum? Beim Auslösen des Verkaufs werden die Aktien zum nächstmöglichen bzw. dem nächsten, zustande kommenden Kurs verkauft. Bei wenig gehandelten Werten kann der Verkauf also umgehend und auch massiv unter der festgelegten Limite zu liegen kommen, weil der Auftrag dann automatisch nach der „Bestens-Methode“ umgesetzt wird. Bei wenig liquiden Titeln erfüllt der „normale“ Stop-Loss-Auftrag somit seinen eigentlichen Zweck nicht. Hier kommt dann vielmehr Ziffer 5. zur Anwendung.

5. Stop-Loss-Limit-Auftrag
Den Stop-Limit-Auftrag prägt ein wesentlicher Unterschied zu Ziffer 4. Hier ist der Schutz nach unten eingebaut, d.h., der Verkauf wird nur bis zu einer fixierten unteren Limite ausgeführt, aber auf keinen Fall tiefer. Bei einem Crash oder sonstigen Kursverwerfungen kann entsprechend des unteren Limits also kein Verkauf zu jedem Sell-Off-Preis erfolgen.

6. Stop-Buy-Auftrag
Diese Auftrags-Absicht ist schnell erklärt. Hierbei handelt es sich um einen Auftrag mit vordefiniertem Kaufkurs. Wird der fixierte Kurs erreicht, wird ein Kaufauftrag ausgelöst und die Ausführung erfolgt zum nächstmöglichen Kurs (könnte also aufgrund der dann automatisch angewandten „Bestens-Methode“ auch unter dem vordefinierten Kurs zu liegen kommen).
Aus unserer Sicht macht diese Auftragsart wenig Sinn. Sie wird primär von „gläubigen“ Charttechnikern angewandt.

7. Stop-Buy-Limit-Auftrag
Im Unterschied zu Ziffer 6. fixiert der Anleger hier gleich zwei Limiten… eine, die den Kaufauftrag aktiviert (z.B. CHF 100 / Stop Buy) und eine weitere, welche den Kaufauftrag dann auslöst (z.B. CHF 95 / Stop Limit). Die Ausführung kommt nur dann zustande, wenn beide Parameter tangiert werden.
Auch dieser Auftragsart können wir beim besten Willen nichts Vorteilhaftes abgewinnen!

In Ergänzung zu den auf Seite 1 und 2 aufgeführten Auftragsarten (1 bis 7) gibt es noch die folgenden, komplexeren Möglichkeiten (8 bis 13). Wir halten dazu aber fest, dass diese – wenn überhaupt – hauptsächlich bei professionellen Börsenteilnehmern oder computer-unterstützten Handelsprogrammen Anwendung finden. Der Vollständigkeit halber haben wir diese sehr spezifischen Auftragsarten ebenfalls aufgeführt. Um die Komplexität darzustellen, haben wir das Beispiel des Trailing-Stop-Loss-Auftrages kurz beschrieben (Ziffer 8). Bei den weiteren Auftragsarten verzichten wir bewusst auf die ausführlichen, eher schwer verständlichen Erklärungen. Falls solche Auftragsarten Ihr Interesse aber tatsächlich wecken sollten, wenden Sie sich direkt an die Handelsabteilung Ihrer Hausbank. Diese wird für Sie klären, ob „solches Tun“ überhaupt im Angebot ist und ob dies je nach Portfolio sogar Sinn machen könnte.

8. Trailing-Stop-Loss
Beim Trailing-Stop-Loss-Auftrag handelt es sich im Grundsatz um einen Verkaufsauftrag. Hier geht es zum einen darum, Verluste zu begrenzen, zum anderen kann man bei konstantem Absicherungsniveau Gewinne automatisch laufen lassen.
Der Trailing-Stop-Loss ist im Prinzip eine weitere Art eines Stop-Auftrages, bei welchem der Stop-Preis in einem fixierten Folgeabstand, dem sogenannten Trailing-Wert, mit dem effektiven Kurs verknüpft wird. Wenn der Wert steigt und damit die Abweichung grösser ist als der Trailing-Wert, wird der Stop-Preis nach oben angepasst. Bei einem rückläufigen Vergleichswert bleibt der Stop-Preis unverän-dert. Sollte der Kurs nun die festgelegte Grösse des Stop-Preises erreichen oder unterschreiten, wird direkt ein Verkaufsauftrag (at the market) übermittelt und er wird zum darauffolgenden, handelbaren Preis (Geldkurs) ausgeführt. Kein weiterer Kommentar zu dieser schwer nachvollziehbaren Auftragsart.

9. Trailing-Stop-Loss-Limit
Ein Trailing-Stop-Loss-Limit-Auftrag soll es dem Anleger ermöglichen, ein Limit für den maximal möglichen Verlust zu definieren, ohne dass der maximal mögliche Gewinn begrenzt wird.

10. Market-to-Limit
Ein Market-to-Limit-Auftrag (MTL) wird für die Ausführung zum aktuell besten Marktkurs übermittelt. Wenn es zu einer Teilausführung des Auftrages kommt, wird die verbleibende Menge (Stückzahl) storniert und als Limit-Order neu platziert. Dabei wird als Limit jener Kurs verwendet, zu welchem die erste Transaktion des Auftrages ausgeführt wurde.

11. One-cancels-Others
Ein One-cancels-Others-Auftrag (OCO) entspricht einem Auftragspaar, welches erfahrene Trader auf einer automatisierten Handels-plattform nutzen können. Wird der eine Auftrag ausgeführt, wird der andere Auftrag automatisch storniert. Diese Auftragsart bildet einen wesentlichen Bestandteil des Risikomanagements.

12. Order-on-Event
Mit dieser sehr neuen Auftragsart lässt sich ein Markt- oder Limit-Auftrag an ausgewählte Marktereignisse koppeln. Der Auftrag wird automatisch ausgelöst, wenn die vordefinierten Ereignisse eintreffen. Vorderhand sind – ebenfalls nur computerbasiert – die wichtigsten Benchmark-Indizes bzw. deren Veränderung als „Ereignis“ hinterlegt.

13. Iceberg-Auftrag
Ein „Iceberg“-Auftrag ist ein limitierter Kauf- oder Verkaufsauftrag an einer Computerbörse. Dabei wesentlich ist, dass das effektive, dem Auftrag zugrundeliegende Handelsvolumen im offenen Orderbuch nicht ersichtlich ist, sondern nur ein Bruchteil davon. Damit wollen finanzstarke Marktteilnehmer verhindern, dass allein die Sichtbarkeit der Höhe des Gesamtauftrages den Preis bewegen könnte. Die Marktteilnehmer sehen von einem „Iceberg“-Auftrag immer nur die jeweilige „Spitze des Eisbergs“.

Wir freuen uns, Ihnen nebst den gebräuchlichen Auftragsarten auch ein paar „verrückte“ näherbringen zu können. Der Nutzen in der Praxis liegt primär bei den Auftragsarten 2 bis 7, der Rest dient u.E. höchstens der Erweiterung des Wissens-Horizonts.

Viel Erfolg bei Ihrer Auftragserteilung.

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