Fonds-ABC – Überblick zu kollektiven Kapitalanlagen
Es war einmal die Idee, dass für «Kleinsparer» ebenfalls die Möglichkeit geschaffen wird, am Kapitalmarkt partizipieren zu können. Aus diesem Vorhaben wuchs über die letzten Jahrzehnte eine Finanzindustrie von gewaltigem Ausmass. Kaum ein Wertpapier-Depot ist heute nicht mit Fondsanlagen angereichert. Oft überwiegen die kollektiven Kapitalanlagen sogar die Direktanlagen. Gerade in den Mandaten der Vermögensverwaltung setzt man heute gezielt und breit gefächert auf Fondsanteile, ETF's oder ähnliches. Auch in den «Töpfen» der Vorsorgegelder sind Fondsanlagen sehr beliebt.
Der Kerngedanke war, dass mit Anlagefonds ein breit diversifiziertes Investieren möglich ist und auch der «Kleinanleger» damit seinen «Sparbatzen» risikolos in die verschiedensten Anlagethemen fliessen lassen kann … vermeintlich risikolos. In der Beratung wird jedoch heute noch oft ein klassischer Fehler gemacht, indem man dem Anleger suggeriert, dass sich durch die zielgerichtete Diversifikation in einem Fonds auch die Risiken massiv minimieren. Dies ist zwar im Grundsatz korrekt, aber nur in Bezug auf Ausfall- oder Konkursrisiken eines einzelnen Fondsbestandteils. Mit Blick auf die gesamten Marktrisiken (Aktiencrash, Zinsschwankungen, politische Risiken, etc.) ist auch der Fondsanleger nicht vor (vorübergehenden) Buchverlusten gefeit. Trotzdem, eine Fondsanlage ist in aller Regel eine sehr gute Sache, vor allem wenn man diese als Beimischung oder zur Partizipation an speziellen Anlagethemen einsetzt.
Im Zusammenhang mit Fondsanlagen gibt es vorgängig und oft auch viele Fragen zu klären. Wir versuchen im Folgenden, allfällige Nebelschwaden zu lichten und Wissenswertes zu diesem Thema kurz auszuleuchten. Starten wir zuerst mit einer Tabelle zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz:
KAG | Kollektiv-Anlagen-Gesetz; Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen |
KKV | Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen |
KKV-FINMA | Verordnung der Eidg. Finanzmarktaufsicht über kollektive Kapitalanlagen |
FINMA | Rundschreiben der Eidg. Finanzmarktaufsicht |
SBVg | Richtlinien der Schweiz. Bankiervereinigung |
SFAMA | Publikationen der Swiss Funds & Asset Mgmt. Assoc. |
Die rechtlichen Zusammenhänge im Fondsgeschäft sind in einzelnen Teilen sehr komplex. Primär sind diesbezüglich aber Banken, Fondsgesellschaften und andere involvierte Stellen gefordert. Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) finden Sie bei Bedarf unter folgendem Link:
Für den Anleger ist das KAG nur am Rande von Bedeutung. Vielmehr sollte man sich vor dem Kauf von Fondsanteilen mit gezielten Fragen auseinandersetzen. Ein nicht selten grossen «Rätsel» entsteht bereits beim Namen der Fondsanteile; auch dazu haben wir des «Rätsels-Lösung» detailliert beschrieben. Aber beginnen wir der Reihe nach:
Überblick zu den einzelnen Fragen und Inhalten
Bei einem Fonds handelt es sich um ein selbständiges Rechtsgebilde, welches von einer Fondsleitung geführt wird. Fonds können eigenständig sein oder aber als Tochtergesellschaften, z.B. eines Finanzkonzerns, tätig sein. Jeder Fonds hat ein Fonds-Management, welches die Anlage-Entscheide für die verschiedenen, fondsspezifischen Wertpapiere trifft und das Fondsportfolio einem laufenden Analyseprozess unterzieht.
Jeder einzelne Fonds bündelt die Wertpapiere nach verschiedenen, vordefinierten Kriterien bzw. Themen. So gibt es beispielsweise Aktienfonds, Obligationenfonds, Immobilienfonds, Geldmarktfonds, Länder-/Regionenfonds, Nachhaltigkeits- und andere Themenfonds, Rohstofffonds, etc. Innerhalb solcher Kriterien gibt es Abstufungen nach Währungen, Ausschüttungsarten, Rechtsformen, etc. Ferner kann auch in Mischfonds investiert werden, welche diverse Kriterien bzw. Themen gleichzeitig abdecken.
Fonds sind rechenschaftspflichtig und müssen, wie auf Seite 1 dargestellt, die verschiedenen gesetzlichen Auflagen erfüllen.
Den Fonds stellt man sich am besten als ein grosses Sammelbecken vor, in welches die vielen einzelnen Anleger einen variablen Teil ihres Vermögens einschiessen. Als Gegenleistung erhält der Anleger dann, seiner Investitionssumme entsprechend, eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen. Der Bruttowert eines Fondsanteils errechnet sich auf der Grundlage der innerhalb des Fonds vorhandenen Wertanlagen, der Nettowert (NAV – Net Asset Value) nach Abzug aller Kosten. Und in der Folge partizipiert man automatisch an den Wertschwankungen der gebündelten Anlagen.
Das Ziel eines jeden Fonds ist die möglichst breite Diversifizierung innerhalb des Anlagezwecks. Damit reduziert sich bewusst das Verlustrisiko im Vergleich zu einer Direktanlage. Beispiel Aktienfonds: Taucht der Börsenkurs einer im Fonds geführten Aktie ab, bis hin zum Totalausfall, können die übrigen im Fonds vorhandenen Aktien einen solchen Rückschlag i.d.R. gut auffangen.
Für den Anleger bieten sich weitere Vorteile: Man ist bereits mit geringen Summen dabei und man muss sich nicht täglich um Kurs- und Marktentwicklungen kümmern.
Hier kann die Sache bereits recht unübersichtlich werden, zumal der Kreativität bei der Namensgebung für einen Fonds keine Grenzen gesetzt sind. In der Regel ist zwar der Anlagezweck noch erkennbar, aber zusätzlich sind da meist noch viele verschiedene Abkürzungen oder spezifische Fachbegriffe, welche selbst nicht jeder Profi auf Anhieb versteht. Wenn bezüglich Fondsnamen oder generell Fragen offenbleiben, empfiehlt es sich in solchen Fällen immer, dass Factsheet der betreffenden Fondsanlage zu konsultieren… oder Sie nehmen unsere vorliegende Anleitung zur Hand:
Für die einzelnen Erläuterungen verwenden wir als Beispiel den folgenden Fonds:
Swisscanto (LU) Equity Fund Systematic Responsible Japan (JPY) CT – Valor: 44'399’635 / ISIN: LU1900092203
- Fondszweck: Dieser Fonds der Fondsgesellschaft Swisscanto investiert mittels eigenem modellbasierten Investitionsansatz in Aktien von Unternehmen in Japan. Die Selektion der Aktien basiert auf Faktoren wie Value (tief bewertete Aktien), Quality (qualitativ gute Aktien) und Momentum (Aktien mit positivem Trend). Das Portfolio ist sektorneutral. Die Nachhaltigkeitsansätze sind im Factsheet beschrieben. Der Fonds eignet sich für Anleger, welche einen langfristigen Anlagehorizont haben, an der Entwicklung des japanischen Aktienmarktes teilhaben wollen, an einem hohen Kapitalwachstum interessiert sind («wer nicht») und mit grösseren Kursschwankungen umgehen können.
Allein mit der «Deutung» der Bezeichnung «Systematic Responsible» ist der Fondszweck ohne Factsheet kaum erkennbar! - Domizil-Land des Fonds: Im Namen unseres Beispiel-Fonds steht (LU), was gleichbedeutend ist mit dem Herausgeber-Land, hier für Luxembourg stehend. Weitere Abkürzungen sind z.B. (CH) für die Schweiz, (DE) für Deutschland, (US) für die USA oder auch (XS) für die Europäische Union. Wie Sie oben sehen, kann das Domizil-Land auch anhand der ISIN (Internationale Identifikations-Nummer) abgeleitet werden.
Von Bedeutung ist das Länder-Kürzel auch in Bezug auf die Zulassung des Fonds. Der Anleger muss klären bzw. die Bank oder Online-Plattform wird ihn darauf hinweisen, ob der betreffende Fonds in der Schweiz zugelassen ist oder nicht. - Fonds-Währung: Weiter steht im Namen unseres Beispiel-Fonds (JPY), was die zugrundeliegende Währung des Fonds ausweist. Der Anleger investiert hier also direkt in japanische Yen. Hier gelten die weiteren, gängigen Abkürzungen wie z.B. (CHF) für den Schweizer Franken, (USD) für den US-Dollar oder (EUR) für den Euro.
Wer bei einer Fondsanlage in Fremdwährung indessen keine Wechselkursrisiken eingehen möchte, der achte beim Fondsnamen oder im Factsheet auf die Bezeichnung (hedged) oder nur den Buchstaben (h); diese Kürzel weisen auf die Währungsabsicherung hin. In unserem Beispiel ist keine solche mit den Fondsbedingungen verknüpft. - Die «lieben» Fonds-Tranchen (Anteilsklassen): Hier wird die Sache mit den Abkürzungen etwas «mühsamer», unter anderem deshalb, weil die einzelnen Fondsgesellschaften in Umfang und Kennzeichnung verschiedene Standards pflegen. Die Tranchen richten sich z.B. an unterschiedliche Investoren-Gruppen und können auch sonst abweichende Bestimmungen beinhalten, nicht zuletzt bei den Gebühren. Es finden sich im «Tranchen-Salat» sowohl Buchstaben wie auch Zahlen.
In unserem Fondsbeispiel sehen Sie für die Tranche den Buchstaben «C»; das «T» steht dann für die Ausschüttungsform (s. nächster Abschnitt). Zur Veranschaulichung führen wir hier einzig die verschiedenen Tranchen der Swisscanto auf und ordnen, ebenfalls als Beispiel, nur den ersten beiden Klassen die konkreten Bedingungen zu (das Weitere sprengt den Rahmen):Anteilsklasse A Die A-Klasse wird allen Anlegern angeboten. Es wird eine pauschale Verwaltungskommission belastet.
Anteilsklasse B Die B-Klassewird nur Anlegern angeboten, deren Finanzintermediär einen Kooperationsvertrag mit der Swisscanto Fondsleitung AG abgeschlossen hat. Es wird eine pauschale Verwaltungskommission belastet.
Des Weiteren gibt es bei der Swisscanto die Fondsklassen C, D, F, M, N, Q, R und V.
- Art der Ausschüttung: Die primäre Unterscheidung liegt hier zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds. Der Begriff «Thesaurierung» beinhaltet per Definition die direkte Wiederanlage der Ausschüttungen (Zinsen, Dividenden) innerhalb des Fonds. Dies schlägt sich im Anteilswert nieder und damit profitiert der Anleger vom Zinseszins-Effekt. Bei der direkten «Ausschüttung» werden die Zins- und Dividenden-Erträge dem Anleger ausbezahlt.
Bei unserem vorliegenden Swisscanto-Beispiel kann der Anleger also aufgrund des Buchstabens «T» erkennen, dass es sich um einen thesaurierenden Fonds handelt. Man findet diesbezüglich auch die Kürzel «Acc», was für «Accumulate» steht (anhäufen) oder «C» bzw. «Cap» für «Capitalisation». Bei den ausschüttenden Fonds finden wir die Abkürzungen «A» (Ausschüttung), «Inc» (Income/Einkommen) oder «Dist» (Distribution/Verteilung). - Art der Anleger-Kategorie: Hier wird sodann die Zielgruppe mit einem Buchstaben gekennzeichnet. Findet sich beim Fondsnamen beispielsweise ein grosses «I», steht die Kategorie der Institutionellen Anleger dahinter, bei einem «P» oder «R» die Privatpersonen, bei einem «V» können spezifisch Vorsorgeeinrichtungen bezeichnet sein und ein «Q» kann auf den qualifizierten Anleger hinweisen. Je nach Fondsgesellschaft können auch diese Kürzel, wie bei den Anteilsklassen, variieren.
- Regulatorische Bezeichnungen: Hier wird die Sache wieder komplexer, zumal gewisse Gesetze und Regulierungen sehr detailliert ausformuliert sind. Wir beschränken uns auf die übergeordneten Hauptmerkmale. Folgende Ergänzungen können im Fondsnamen auftauchen:
SICAV Diese Abkürzung steht für «Société d’Investissement à Capital Variable»; Gesellschaft mit variablem Kapital. Der Begriff SICAV wird als Rechtsform für Fonds verwendet, bei denen die Anzahl an Aktien nicht vorgängig fixiert wurde, was gleichbedeutend mit einem offenen Fonds ist.
SICAF Eine kleine Nuance, aber ein bedeutender Unterschied. Hier lautet die ausgeschriebene Bezeichnung «Société d’Investissement à Capital Fixe»; Gesellschaft mit fixem Kapital oder eben geschlossener Fonds.
UCITS Beiden oben genannten Rechtsformen ist gemein, dass sie auf der Basis einer EU-Richtline den Anlegerschutz gewähren müssen, verbunden mit der Pflicht, den Anlegern wichtige Fondsinformationen zukommen zu lassen. Das Kürzel UCITS ist gleichbedeutend mit «Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities».
Beim aktiven Fonds sind die Fonds-Manager in der laufenden Pflicht. Sie analysieren wie jeder andere Portfolio-Manager die einzelnen, in Frage kommenden Unternehmen, die Märkte, die Bewertungen u.v.a.m. Ist der Fonds-Manager bei der Auswahl der einzelnen Fondsbestandteile erfolgreich, wirkt sich dies entsprechend auf die positive Performance des jeweiligen Fonds aus.
Beim passiven Fonds handelt es sich um Strukturen, die vordefinierte Anlageinstrumente einsetzen. In der Regel sind dies Indexfonds, welche simpel und ohne grosse Expertisen den zugrundeliegenden Index 1:1 abbilden. Zu dieser Kategorie gesellen sich auch die weit verbreiteten ETF-Produkte (Exchange Traded Funds). Kauft man also beispielsweise einen ETF auf den SMI (Swiss Market Index), weiss man, dass der besagte ETF in alle im SMI enthaltenen Aktien investiert, und zwar mit der genau gleichen Gewichtung wie der Index. Gewichtungsanpassungen erfolgen jeweils automatisch. In Bezug auf die Kosten sei noch erwähnt, dass diese bei passiv gemanagten Produkten günstiger ausfallen.
Die Gebühren eines Fonds können schnell zu tieferen Renditen führen, vor allem dann, wenn gleichzeitig die Anlage- bzw. Performance-Leistung zu wünschen übriglässt. Beim Kauf von Fondsanteilen zahlt der Anleger meist einen Ausgabeaufschlag, welcher zum Kaufkurs hinzugerechnet wird. Je nach Fondsart (Aktienfonds, Obligationenfonds, etc.) sowie dem Vertriebsweg (Finanzintermediär, Börse, etc.) variiert dieser Aufschlag. In jedem Fall werden damit Vertriebs- und Beratungskosten abgegolten.
Bei aktiv gemanagten Fonds fallen zudem Verwaltungsgebühren für den Aufwand des Fonds-Managements an. Fonds, welche an der Börse kotiert sind und somit direkt auf diesem Weg gekauft werden können, ziehen keinen Ausgabeaufschlag nach sich, weil der Anleger keine unmittelbare Beratung in Anspruch nimmt.
Verkäufe via Börse oder Rücknahmen bei nicht an der Börse gehandelten Fonds erfolgen i.d.R. netto, heisst ohne irgendwelche Auf- bzw. Abschläge. Die übrigen Kommissionen der Banken (Courtagen) können je nach Gebührenprofil anfallen. Normalerweise wird bei der Rücknahme von Fondsanteilen aber keine Courtage berechnet und die Umsatzabgabe sowie die Börsengebühr entfällt.
Entscheidet man sich für die Investition in ein ETF-Produkt, sind die Kosten wesentlich tiefer. Es fallen definitiv keine Ausgabe- oder Rücknahmegebühren durch den ETF selbst an. Wie gewohnt verbleiben aber die Gebühren der Bank (Courtagen), jene des Bundes (Umsatzabgabe) sowie die Entschädigung für die Börse (Börsenabgabe)… Kosten also, wie bei allen anderen Börsentransaktionen.
In Ergänzung zu Ziffer 5 hier noch die Erläuterung eines Begriffs, der im Zusammenhang mit Fonds immer wieder gehört oder gelesen wird. Die TER oder eben Total-Expense-Ratio. Hierbei handelt es sich um nichts anderes als die Verwaltungs- und Vertriebskosten eines Fonds. Diese Kosten werden jährlich von der Gesamtrendite der jeweiligen Fondsanteile abgezogen. Die TER-Kennzahl kann entweder auf dem betreffenden Factsheet nachgeschlagen oder beim Anlageberater der Hausbank nachgefragt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Grösse des Fonds bzw. dessen investiertes Kapital von Bedeutung. Liegt das Fondsvolumen nur im zweistelligen Millionenbereich, dürfte es der Fonds eher schwer haben, profitabel zu wirtschaften. Grundregel: Je höher das Fondsvolumen, desto besser die Aussichten. Aber es muss unbedingt auch auf die Dauer geachtet werden, seit wann ein Fonds existiert.
Es gibt keine vertraglichen Verpflichtungen für die Anlagedauer. Ein wesentliches Kriterium der Fondsanlage besteht gerade darin, den Anlagehorizont im längerfristigen Bereich anzusiedeln. Zudem ist ein offener Fonds jederzeit handelbar (Kauf und Verkauf). Doch auch hier gilt: «Keine Regel ohne Ausnahme». Offene Immobilienfonds beispielsweise können mit Haltefristen ausgestattet sein und ein Anleger muss u.U. den geplanten Verkauf seiner Anteile frühzeitig melden. Damit wird nachvollziehbar vermieden, dass ein Immobilienfonds gezwungen ist, kurzfristig Liegenschaften zu verkaufen, um dem Verkäufer der Fondsanteile die Rückzahlung zu gewähren. In solchen und ähnlichen Fällen kommt deshalb auch der «geschlossene Fonds» zur Anwendung.
Im Gegensatz zu offenen Fonds, welche im Grundsatz ohne Laufzeit auch stets darauf bedacht sind, Gelder «einzusammeln», können Anleger bei einem geschlossenen Fonds nur während einem festgelegten Zeitfenster Fondsanteile erwerben. Nach Abschluss einer solchen Frist wird der Fonds «geschlossen». Dies kann beispielsweise, wie unter Ziffer 6 bereits erwähnt, bei grösseren Immobilienprojekten oder beim Erwerb von bestehenden Liegenschaften zur Anwendung kommen. Ein weiteres, passendes Beispiel ist der Bau oder Erwerb eines Kreuzfahrtschiffes: Wenn die Kapitalbeschaffung dazu nicht durch die Ausgabe von Aktien oder die direkte Finanzierung von Investoren möglich ist – ein Kreuzfahrtschiff ist nicht billig – könnte die Lösung ein geschlossener Fonds sein.
In der Regel partizipiert der Anteils-Eigner in einem solchen Fall an regelmässigen Gewinn-Ausschüttungen, sobald das dem Fonds zugrunde liegende Projekt rentiert. Ein geschlossener Fonds wird meist nach einer fixierten Laufzeit aufgelöst und die dannzumal resultierende Vermögensmasse unter den Anteils-Eignern im Verhältnis der investierten Quoten aufgeteilt.
Das Produkt «Fonds» wurde nicht zuletzt aus Sicherheitsüberlegungen konzipiert. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anleger das in den Fonds investierte Kapital verliert, ist äusserst gering. Sollte sich eines der vielen im Fonds liegenden Wertpapiere schlecht entwickeln, fangen die vielen übrigen Werte innerhalb des Fonds den Verlust in aller Regel auf. Fondsanlagen sind damit definitiv sicherer als die Direktanlage. Aber Fonds sind damit gewissermassen auch etwas «unspannend», zumal sich auch das Gewinnpotenzial, im Gegensatz zur Direktanlage, wesentlich einschränkt. Ansonsten gilt in Bezug auf die Sicherheit das gleiche wie bei Direktanlagen: «Wenn z.B. eine Bank Konkurs geht, gilt nebst dem Einlageschutz von Liquidität (CHF 100'000) auch der nicht zulässige Zugriff auf Wertpapieranlagen im Kundendepot, d.h., der Anleger kann seine Wertpapiere jederzeit zu einem anderen Institut transferieren.» Ebenso gilt auch das Vermögen eines Fonds als Sondervermögen; geht also die Fondsgesellschaft pleite, bekommen die Anleger den Erlös aus dem Verkauf der im Fonds angelegten Wertpapiere ausbezahlt. Die Anleger werden gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt behandelt.
Zudem sind im KAG die verschiedenen Arten kollektiver Kapitalanlagen enthalten, darunter der in der Praxis am häufigsten vorkommende, vertragliche Anlagefonds. Der Anlegerschutz ist im KAG detailliert geregelt. Mit Blick auf den vertraglichen Anlagefonds, werden die der Fondsleitung übergebenen Vermögenswerte separiert verwahrt. Für diese Vermögenswerte gelten strenge Vorschriften bezüglich der Aufbewahrung und Verwendung, insbesondere sind sie bei der Depotbank strikt vom restlichen Vermögen zu trennen.
Ferner müssen Fonds, welche im breiten Publikum vertrieben werden dürfen, von der FINMA (Finanzmarktaufsicht Schweiz) bewilligt werden. Sie unterstehen einer klar definierten Regulierung. Eine der Pflichten beinhaltet die Diversifizierung. Sowohl in der Schweiz wie auch in der EU darf pro Emittenten nicht mehr als 10% investiert werden (bei spezifischen Fondsarten kann es Ausnahmen geben). Im Weiteren bestehen Einschränkungen im Umgang mit Krediten und beim Einsatz von derivativen Produkten.
Trotz den hohen Sicherheitsanforderungen liegen die Risiken, wie oft auch bei anderen Anlageformen, bei der Qualität, dem Renommée sowie dem langfristigen Leistungsausweis einer Fondsgesellschaft. Vor der Investition in einen Fonds sollte man also durchaus «die Spreu vom Weizen» trennen und sich über die Qualitätskriterien einer Fondsgesellschaft bzw. einer Fondsanlage informieren!
Hier schliesst sich der Kreis zum Risiko- und Anlegerprofil sowie der daraus resultierenden Asset Allocation. Denn auch bei der Auswahl des/der richtigen Fonds sollte der definitive Anlage-Entscheid unbedingt auf diese drei Basis-Elemente abgestimmt sein! Zuerst ist auf oberster Ebene zu evaluieren, welche Kategorie sinnvoll ist (Aktienfonds, Obligationenfonds, Immobilienfonds, Rohstofffonds, etc. oder eine Mischung). Dann erfolgt die nächste Eingrenzung: Will der Anleger – beispielsweise bei der Kategorie Aktienfonds – auf Schweizer Aktien setzen, vielleicht auf den Markt China, vielleicht nur auf Pharma-Aktien, etc. So geht der Evaluations-Prozess weiter, bis die konkrete Auswahl des Fonds zur Diskussion steht.
Hier gilt dann die Faustregel: «Kein Fonds ist alternativlos!» Bevorzugt man eher Fonds von einer Grossbank, liegen die Präferenzen eher bei den Kantonalbank-Fonds oder setzt man primär den Leistungsausweis der einzelnen Fondsanlage in den Vordergrund? Zu diesen Fragen dürfte in der Praxis der Anlageberater und Fondsprofi zum Zuge kommen. Die finale Auswahl ist im «Urwald der unzähligen Fonds» nicht einfach, sie ist aber nicht dermassen «matchentscheidend», wie man oft annimmt. Mal hat der eine Aktienfonds die Nase vorn, mal der andere…
Klare Frage, klare Antwort: «Ja, sehr gut!» Wie erwähnt gilt in der Regel bei Fondsanlagen ein langer Anlagehorizont. Und ein solcher erhöht entsprechend die langfristigen Renditechancen erheblich. Nicht zuletzt deshalb, weil durch die regelmässige Äufnung des Vorsorge-Vermögens (z.B. Sparen3) auch regelmässig investiert werden kann, also zu unterschiedlichen Einstandspreisen … man kauf so kaum immer zu Höchstkursen, womit sich i.d.R. ein vorteilhafter Durchschnitt ergibt.
Ist man jüngeren Alters, darf man die Risiken durchaus etwas höher fahren, heisst, vermehrt in aussichtsreiche Aktienfonds investieren. Steht der Lebensweg dann wenige Jahre vor dem Eintritt in die Pensionierung, empfiehlt sich die sukzessive Justierung in Richtung einer etwas konservativeren Fondsauswahl; diese Aussage ist aber auch abhängig vom angesparten Gesamtvermögen und weiteren Kriterien der Alters- und Vorsorgeplanung. Versäumen Sie es auf jeden Fall nicht, frühzeitig und bei veränderten Umständen (z.B. Erbschaft, Lottogewinn, etc.) zwischenzeitlich eine qualifizierte Vorsorgeberatung in Anspruch zu nehmen! Die Kosten einer solchen Beratung dürfen Sie nicht scheuen.
Auch Sparpläne ausserhalb der Vorsorge eignen sich sehr gut für den kontinuierlichen Vermögensaufbau durch Fondsanlagen.
Jede Anlage steht und fällt mit der Performance, so auch der Fonds (inkl. ETF). Bei einem Anlagefonds mit der Qualitätsnote «Gut» sollte die Performance über einen längeren Zeitraum hinweg mindestens im Bereich der jährlichen Benchmark (Vergleichsindex) liegen, im besten Fall darüber. Dabei ist zu beachten, dass mit Performance der Netto-Erfolg gemeint ist, also nach Abzug der Kosten (Total-Expense-Ratio, kurz TER). Für die «letztinstanzliche» Performance muss der Anleger dann noch die jeweiligen Bankgebühren berücksichtigen.
Gibt es den Fonds allerdings noch nicht mehrere Jahre, weil dieser neu und im Aufbau begriffen ist, fehlen entsprechende Vergleichswerte zur Performance. Trotzdem darf man u.U. von der Qualität des Fonds überzeugt sein und nach reiflicher Überlegung auch in denselben investieren; eine regelmässige und genau Performance-Kontrolle dürfte aber erst recht unerlässlich sein.
Bei der Höhe der gesamten TER gehen die Meinungen stets etwas auseinander. Die landläufige Meinung ist aber, dass die TER nicht viel höher als bei 1% liegen sollte. Was wesentlich höher liegt, schmälert selbstredend die «allerwerteste» Performance!