Börsenlexikon: Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. So können Sie z.B. ohne Vorweisen der Aktien eines Unternehmens nicht an dessen Generalversammlung teilnehmen, wobei heutzutage die Titel nicht mehr effektiv mitgebracht werden müssen. Eine Bestätigung des Unternehmens, dass die Titel verwahrt und in Ihrem Besitz sind, reicht aus.

Beispiele für Wertpapiere sind:

- Aktien
- Anteilsscheine
- Anleihen und andere verzinsliche Wertpapiere
- Derivate
- Zertifikate
- Checks

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