Börsenlexikon: Warrant

Warrant ist die englische Bezeichnung für Optionsschein. Ein Optionsschein gibt dem Inhaber das Recht, den im Optionsschein genannten Basiswert innerhalb einer bestimmten zeitlichen Spanne zu vorab festgelegten Konditionen zu kaufen (Call-Optionsschein) oder zu verkaufen (Put-Optionsschein). Der Inhaber ist allerdings nicht verpflichtet, sein Recht auszuüben. Er kann es verfallen lassen, falls ihm dies als sinnvoll erscheint. Für den Optionsschein zahlt der Käufer eine Prämie (Gebühr), die als »Aufgeld« bezeichnet wird.

Beispiel: Ein Anleger erwirbt einen Optionsschein, der ihm das Recht einräumt, innerhalb der nächsten Monate eine bestimmte Menge Aktien der Aktiengesellschaft XY zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Steigt der Kurs der Aktien an der Börse, wird der Anleger sein Recht ausüben, vom Optionsschein-Verkäufer die Lieferung der Aktien zu fordern. Er muss an den Optionsschein-Verkäufer zum Beispiel nur CHF 100'000 für die Aktien zahlen, deren Börsenkurs zum Beispiel CHF 130'000 beträgt. Sein Gewinn ergibt sich aus der Wertdifferez abzüglich des Aufgeldes, das er für das Optionsschein-Geschäft an den Verkäufer der Optionsscheine zahlen musste.

Fällt allerdings entgegen der Erwartung der Kurs der Aktien, wird der Anleger sein Recht auf Kauf der Aktien ungenutzt verfallen lassen. Er müßte ja einen höheren Preis an den Optionsschein-Verkäufer zahlen als an der Börse. Sein Verlust entspricht dem, was er als Aufgeld beim Kauf gezahlt hatte.

Optionsscheine entstammen oftmals den Options-Anleihen. Diesen verzinslichen Wertpapieren sind sie als Kaufanreiz beigefügt, da der Zins der Options-Anleihe unter dem Kapitalmarktzins für einfache Anleihen liegt. Optionsscheine können vom Anleger separat von der Options-Anleihe verkauft werden. Das heisst, der Anleger kann die Options-Anleihe selbst behalten und die Optionsscheine verkaufen. Daneben werden aber auch selbständige Optionsscheine gehandelt, die nicht von Options-Anleihen stammen.

Optionsscheine bieten die Chance, einen viel höheren Gewinn zu erzielen als durch den Direktkauf des Vermögenswertes. Dem steht das Risiko gegenüber, das gesamte eingesetzte Geld (für den Kauf der Optionsscheine) auf einen Schlag zu verlieren.

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