Börsenlexikon: Hypothek

Ein Grundstück oder Miteigentumsanteil kann mit einer Hypothek belastet werden, sodass an den Berechtigten (Hypothekengläubiger) wegen einer ihm zustehenden Forderung bei Eintritt des Sicherungsfalles eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Hypothekarisch belastbar ist auch das Erbbaurecht. Die Hypothek gewährt kein Besitzrecht am Grundstück; sie ist streng akzessorisch, das heisst, sie setzt stets das Bestehen (Valutierung) der Forderung voraus, zu deren Sicherung sie dienen soll. Hypothekenschuldner und Schuldner der gesicherten Forderung brauchen nicht identisch zu sein. Die Hypothek entsteht durch Einigung des Gläubigers und des Grundstückseigentümers und Eintragung in das Grundbuch.

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