Börsenlexikon: Courtage
Auch als Maklergebühr oder Vermittlungsprovision bezeichnet. Es handelt sich hier um die Vergütung, die die Makler im Rahmen der Vermittlung von Börsengeschäften berechnen. Die Berechnung erfolgt ausschliesslich im Zuge tatsächlicher Geschäftsabschlüsse. In der Schweiz bezeichnen die Banken die Gebühr, die sie den Kunden für die Ausführung eines Börsengeschäfts berechnen, als Courtage.
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