Börsenlexikon: Aktionär
Der Aktionär ist Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt. Die Stellung als Aktionär kann durch die Gründung einer Aktiengesellschaft (originärer Erwerb) oder durch Kauf am Sekundärmarkt bzw. durch Erbgang (derivativer Erwerb) erlangt werden. Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
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