Börsenlexikon: Quellensteuer

Quellensteuer nennt man eine Steuer auf Einkünfte, die direkt an der Quelle abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Schweizer Staatsangehörige zahlen ihre Steuern am Jahresende, von ausländischen Arbeitskräften (ohne C-Bewilligung) wird der Fiskalbeitrag jeden Monat durch den Arbeitgeber direkt an der Quelle als so genannte Quellensteuer abgeführt. Der Arbeitgeber zahlt diese Steuer direkt an die Steuerbehörde in der Schweiz. Dieser Betrag ist je nach Kanton unterschiedlich hoch und kann sich jährlich ändern.

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