Börsenlexikon: Limit

Als Limit wird bei Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren jener feste Kurs bezeichnet, der nicht über- beziehungsweise nicht unterschritten werden darf. Erteilen Sie einen limitierten Auftrag, so muss dieser ausgeführt werden, sobald der Limit-Kurs an der von Ihnen gewählten Börse festgestellt wird. Limits gelten im Allgemeinen bis zum letzten Handelstag eines Monats (und müssen dann gegebenenfalls erneuert werden), können aber auf einen einzelnen Tag beschränkt werden. Insbesondere beim Handel mit wenig liquiden, marktengen Papieren, das heisst bei Nebenwerten, sollten Sie stets ein Limit setzen. Eine Besonderheit unter den limitierten Aufträgen sind die sogenannten Stop-Loss-Orders.

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