Börsenlexikon: Konsolidierung

Definition 1:

Die Konsolidierung bedeutet in der Unternehmensfinanzierung die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige Schulden oder Eigenkapital; beim öffentlichen Kredit auch unter der Bezeichnung Konsolidation die Umwandlung schwebender Schulden in längerfristige (fundierte) Anleihen sowie die Zusammenfassung mehrerer älterer Anleihen mit unterschiedlichen Zins- und Rückzahlungsbedingungen zu einer einheitlichen Gesamtanleihe mit meist günstigeren Bedingungen (z. B. niedrigerem Zinsfuss); beim öffentlichen Haushalt als Haushaltskonsolidierung alle finanzpolitischen Massnahmen zum Abbau eines Defizits durch Veränderungen der Ausgaben und Einnahmen in Höhe und Struktur.

Definition 2:

Stabilisierung der Entwicklung von Wertpapieren in Reaktion auf vorausgegangene starke Kursanstiege.

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