Börsenlexikon: Konsolidierung
Definition 1:
Die Konsolidierung bedeutet in der Unternehmensfinanzierung die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige Schulden oder Eigenkapital; beim öffentlichen Kredit auch unter der Bezeichnung Konsolidation die Umwandlung schwebender Schulden in längerfristige (fundierte) Anleihen sowie die Zusammenfassung mehrerer älterer Anleihen mit unterschiedlichen Zins- und Rückzahlungsbedingungen zu einer einheitlichen Gesamtanleihe mit meist günstigeren Bedingungen (z. B. niedrigerem Zinsfuss); beim öffentlichen Haushalt als Haushaltskonsolidierung alle finanzpolitischen Massnahmen zum Abbau eines Defizits durch Veränderungen der Ausgaben und Einnahmen in Höhe und Struktur.
Definition 2:
Stabilisierung der Entwicklung von Wertpapieren in Reaktion auf vorausgegangene starke Kursanstiege.