Börsenlexikon: Gewinn

Gewinn bezeichnet in seiner allgemeinen Verwendung den (positiven) Erfolg der wirtschaftlichen Tätigkeit. Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen Ertrag und Aufwand und kann auch als Periodengewinn (Gewinn in einer bestimmten Rechnungsperiode) oder als Stückgewinn, d. h. als Gewinn je Leistungseinheit („Grenzgewinn“) ausgedrückt werden. Tätigkeiten, mit denen man „Gewinn erwirtschaften“ ( = „lukrieren“) kann, werden als „lukrativ“ bezeichnet. Das Gegenteil ist der Verlust.

Die Aussagekraft des Gewinns als Kennzahl ist eher gering, solange kein Bezug zu anderen Grössen hergestellt wird, z. B. der Höhe des Kapitals, das zur Erzielung des Gewinns diente. Die Aussagekraft wird auch dadurch geschmälert, dass der ausgewiesene Gewinn zumeist nicht das Ergebnis der tatsächlichen Geschäftstätigkeit reflektiert, weil gesetzliche Bestimmungen dies verhindern.

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