Börsenlexikon: Emission

Eine Emission ist die erste Ausgabe von Effekten (Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte) gleichartiger Ausstattung und Platzierung dieser Effekten innerhalb einer kurzen Zeitspanne zu gleichen Bedingungen, zum Zweck der Beschaffung langfristiger Fremdkapitals (Anleihe) oder von Eigenkapital (Aktien, Partizipationsscheine) am Kapitalmarkt.

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