Börsenlexikon: Bezugsrecht

Bei einer Kapitalerhöhung haben die Aktionäre das Recht, neue Aktien zu beziehen. Die Anzahl der zu beziehenden Aktien bemisst sich an dem Anteil am bisherigen Aktienkaptial. In den meisten Fällen liegt der Emissionskurs der neuen Aktien unter dem aktuellen Kurs der alten Aktien, um die Aktionäre zu einer Inanspruchnahme des Bezugsrechts zu motivieren.

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