Börsenlexikon: Aktie

Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung, Auskunfts- und Kontrollrecht) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn sowie auf eine entsprechende Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis). Auch Dividenden- oder Beteiligungspapier genannt.

Der Reiz einer Aktie liegt in zwei Chancen: Zum einen bieten viele Aktien ihren Aktionären die Möglichkeit, über eine ausgeschüttete Dividende am Gewinn der Aktiengesellschaft teilzuhaben, zum anderen gibt es die Chance auf einen steigenden Kurswert, wenn die Aktie in Anlegerkreisen an Attraktivität gewinnt.

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